In der Regel werden frei abscheidbare Öle und Fette sowie Sinkstoffe durch einen Fettabscheider zurückgehalten. Emulgierte und gelöste Komponenten im Abwasser passieren den Abscheider aber nahezu ungehindert, was zwangsläufig zu Grenzwertüberschneidungen führt. Beispiele hierfür sind Betriebe in der Milchbearbeitung wie Molkereien oder Käsereien. Da Milch eine stabile Emulsion ist, ist es nicht zulässig, Fettabscheider zum Abscheiden von Milch zu verwenden. Da der Parameter „schwerflüchtige lipophile Stoffe“ in vielen Städten verschärft im Blickfeld der Behörden steht, ist der Einsatz weitergehender Reinigungsstufen hinter Fettabscheideranlagen gegebenenfalls erforderlich.