Vom Schaden am privaten Eigentum haften Hauseigentümer auch Abgesehen gegenüber ihren Mietern. Deshalb verlangen die einschlägigen Normen, Sanitärgegenstände unterhalb der Rückstauebene durch Hebeanlagen (Aktiv-Rückstausicherungen) oder durch Rückstauverschlüsse (Passiv-Rückstausicherung) zu schützen. Beachten Sie die DIN EN 12056-4 und DIN 1986-100!