1. Aufgabenstellung
Warum werden Bodenabläufe benötigt?
Bodenabläufe sollen das Abwasser von Bodenflächen – gefahrlos für Menschen und schadlos für Bauwerke – in die Entwässerungsanlage ableiten. Sie sind dort vorzusehen, wo (Schmutz-)Wasser auf dem Boden anfällt und sicher abtransportiert werden muss.
Je nach Anwendungsfall können verschiedene Anforderungen an die Gestaltung der Ablaufsysteme hinsichtlich Belastbarkeit, Abdichtung an den Bodenaufbau und Brandschutz gestellt werden. Die Planung und Ausführung wird durch die Landesbauordnungen, die Ortssatzungen der Gemeinden und Städte, sowie durch bestehende Normen und Richtlinien geregelt.
Welche Probleme können auftreten, falls die Bodenentwässerung nicht fachgerecht ausgeführt wird?

Bei unsachgemäßer Ausführung und ungenügender Entwässerungsplanung können u.a. folgende Schäden an Gebäuden auftreten:
- Überschwemmungen
- Schimmelbefall
- Beschädigung von Einrichtungsgegenständen
- Durchfeuchtung von Mauerteilen und Bodenaufbauten (z.B. Dämmungen)
Strafrechtlich wird nach § 323 StGB verfolgt, wenn die Errichtung von Anlagen und Bauteilen zu einer Baugefährdung führt, aus der Leib und Leben anderer gefährdet sind. Die Verletzung von landesbaurechtlichen Bestimmungen kann empfindliche Ordnungsstrafen nach sich ziehen.
Letztlich ergeben sich zivilrechtliche Ansprüche aus unerlaubten Handlungen, die zum Eintritt eines Schadens geführt haben (§ 823 BGB), Mängelansprüche (§ 633 ff BGB bzw. § 13 VOB/B), wenn vertragliche Vereinbarungen oder DIN-Vorschriften verletzt werden.
Wer verlangt die Installation von Bodenablaufsystemen?
Gemäß den jeweiligen Landesbauordnungen sind Gebäude mit Blick auf die Statik sicher zu errichten. Die sichere Gestaltung der Bodenentwässerung obliegt den zuständigen Planern und muss passend für die jeweiligen Bodenkonstruktionen ausgeführt werden.
Die Planung und Ausführung wird durch anwendungsspezifische Normen und Richtlinien empfohlen. Weiterhin müssen die Bodenabläufe nach den Vorgaben aus DIN EN 1253 geprüft sein. Zusätzliche Anforderungen an die Planung können sich in örtlichen Bestimmungen befinden. Die Planung der Abdichtung erfolgt nach DIN 18531.

Zusammenfassung
- Bodenabläufe, die in Deutschland vertrieben werden, müssen den Bestimmungen aus DIN EN 1253-1 entsprechen.
- Entstehen aufgrund von falscher Planung und Ausführung von Bodenentwässerungssystemen Gebäude- oder Personenschäden, so kann dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
- Die Bodenentwässerung ist nicht gesetzlich geregelt. Zur fachgerechten Planung, Berechnung und bauseitigen Ausführung werden entsprechende DIN und DIN EN Normen herangezogen.
- Für Bodenabläufe existieren keine einheitlichen europäischen Produktnormen. Daher dürfen sie nicht mit dem CE-Zeichen versehen oder eine Leistungserklärung für sie erstellt werden.