3. Normen, Zulassungen und Genehmigungen
„Bodenablauf geprüft nach DIN EN 1253-1“ – was bedeutet das?
Die Prüfungen für Bodenabläufe in Gebäuden sind in DIN EN 1253-1 geregelt und umfasst verschiedene Kriterien (siehe hierzu Punkt "Nach welchen Kriterien erfolgt die Prüfung der Bodenabläufe, damit ein Ü-Zeichen angebracht werden kann?").
Da DIN EN 1253-1 keine harmonisierte Norm im Sinne der Bauproduktenverordnung darstellt, können und dürfen für Bodenabläufe, die die in DIN EN 1253-1 aufgeführten Anforderungen erfüllen, keine Leistungserklärungen erstellt und keine CE Kennzeichnungen am Produkt angebracht werden.

Bodenabläufe werden mit dem Übereinstimmungszeichen „Ü“ markiert, wobei die zutreffende technische Regel (in diesem Fall DIN EN 1253-1) mitangegeben wird.
Diese Kennzeichnung bedeutet, dass das Produkt alle Anforderungen aus der genannte Norm erfüllt. Alle Bodenabläufe von ACO Haustechnik erfüllen die Anforderungen aus DIN EN 1253-1 und werden fremdüberwacht. Das entsprechende Nachweisdokument kann bei Bedarf angefordert werden.
Für alle Anbieter von Bodenabläufen in Deutschland bedeutet das:
- Jeder Hersteller/Anbieter von Bodenabläufen muss seine Produkte nach den Prüfbedingungen aus DIN EN 1253-1 testen.
- Die Hersteller müssen das Bauprodukt mit dem „Ü“ Zeichen markieren.
Warum existieren für Bodenabläufe keine allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen bzw. allgemein bauaufsichtliche Prüfzeugnisse?
Bei Bodenabläufen handelt es sich um Bauprodukte, für die technische Regeln zur Konstruktion und Prüfung (DIN EN 1253-1) existieren. Somit handelt es sich um ein geregeltes Bauprodukt, und daher dürfen für Bodenabläufe keine allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen beantragt werden.
Die „Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen“ definiert im Kapitel C2 die Voraussetzungen zur Abgabe der Übereinstimmungserklärung für Bodenabläufe, die nach DIN EN 1253 geprüft werden. Dies verpflichtet Anbieter in Deutschland dazu, die Produkte nach dieser Norm prüfen zu lassen, und ein Verwendbarkeitsnachweise in Form eines aufgebrachten „Ü“ Zeichens abzugeben.
Nach welchen Kriterien erfolgt die Prüfung der Bodenabläufe, damit ein Ü-Zeichen angebracht werden kann?
DIN EN 1253-1 legt unter Ziffer 5 die Prüfverfahren fest. Die Bodenabläufe werden auf die folgenden Eigenschaften geprüft:
Prüfkriterium | Prüfmethode | Ergebnismessung |
Abmessungen der Öffnungen in den Rosten (bzw. Laubfangkörben) | Händische Messung mit geeignetem Messgerät | Je nach Nennweite des Ablaufstutzens müssen die Öffnungen eine gewisse Mindestweite in mm aufweisen |
Wasserdichtheit (Ablaufkörper) | Abdichtung aller Öffnungen, Beaufschlagung des Körpers mit hydrostatischem Druck | Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 15 Minuten lang kein Wasser austritt. |
Belastungsprüfung | Unter Verwendung einer geeigneten Presse werden die Ablaufkörper mit Prüflasten beaufschlagt. | Je nach bestandener Prüflast erfolgt die Eingruppierung in die Klassen H – P |
Mechanische Festigkeit | Je nach Ausführung wird entweder die Fixierung des Klemmrings oder das Abschälen werksseitig eingeklemmter Dichtungsbahnen geprüft. | Je nach aufzuwendender Kraft kann die Prüfung bestanden bzw. nicht bestanden werden. |
Abflussvermögen | Der Ablaufkörper wird in einen Testaufbau installiert | Die Abflusswerte werden in l/s ermittelt. |
Dichtheit (Dichtungsbahnen) | Der Ablaufkörper wird in einem Unterdruck-Testaufbau mit einer Dichtungsbahn verbunden um die Funktionalität (Dichtheit) des Flansches zu prüfen. | Falls bei entsprechender Beaufschlagung keine Undichtheiten nachgewiesen werden, gilt die Prüfung als bestanden. |
Verhalten gegenüber heißem Bitumen oder Asphalt | Der Ablaufkörper wird in einem Prüfaufbau befestigt und mit erhitztem Öl übergossen. | Abläufe, die mit heißen Bitumen verwendet werden, müssen bis zu einer Temperatur von 220 °C beständig sein. |
Beständigkeit gegenüber Witterungseinflüssen | Das Prüfstück ist fünf kontinuierlichen Frost-Tau- und anschließen fünf Heiß-Kalt-Zyklen auszusetzen. | Abläufe müssen gegenüber Witterungseinflüssen/UV-Strahlen beständig sein und mindestens gegen Temperaturschwankungen von -20 °C und bis zu +80 °C beständig sein. |
Temperaturwechselbeständigkeit | Der Ablaufkörper ist in einem Prüfaufbau anzuschließen und abwechselnd mit heißem und kaltem Wasser zum Ableiten beaufschlagt. | Können keine die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigenden Veränderungen festgestellt werden, so gilt die Prüfung als bestanden. |
Wie erfolgt die Messung des Abflussvermögens für Bodenabläufe?
Die Bodenabläufe für Freispiegelentwässerung „A“ werden in einem Prüfaufbau gemäß DIN EN 1253-1 installiert und mit dort beschriebenen Rohrleitungssystemen „B“ verbunden. Anschließend wird auf der Einbaufläche „C“ (die somit eine Dachfläche simuliert) ein Wasseranstau „h“ von 35 mm erzeugt. Anschließend erfolgt die Messung der Ablaufleistung.

Die Prüfung für Bodenabläufe für Unterdruckentwässerung erfolgt in einem ähnlichen Prüfaufbau, allerdings wird in diesen Fällen eine Stauhöhe „h“ von 55 mm erzeugt.
DIN EN 1253-1 legt für alle wesentlichen Nennweiten der Ablaufkörper Mindestabflusswerte fest.
Außendurchmesser des Ablaufstutzens [mm] | Schwerkraftentwässerung Mindestablusswert [l/s] | Schwerkraftentwässerung Stauhöhe (h) [mm] | Unterdruckentwässerung Mindestablusswert [l/s] | Unterdruckentwässerung Stauhöhe (h) [mm] |
40 | - | - | 2,5 | 55 |
50 | 0,9 | 35 | 4,0 | 55 |
75 | 1,7 | 35 | 12,0 | 55 |
110 | 4,5 | 35 | 22,0 | 55 |
125 | 7,0 | 45 | - | - |
Mindestabflusswerte verschiedener Ablaufkörper (vereinfachter Auszug aus DIN EN 1253-1)
Da bei Bodenabläufen während der Prüfung keine Vollfüllung der Rohrsysteme erreicht wird (und auch der Betrieb dieser Systeme mit Vollfüllung nicht vorgesehen ist), wird sich natürlich der Mindestabflusswert bei weiterer Vergrößerung der Anstauhöhe weiterhin bis zu einem gewissen Wert erhöhen.
Zusammenfassung
- Industriell gefertigte Bodenabläufe, die in Deutschland vertrieben werden, müssen zwingend nach DIN EN 1253-1 gebaut und geprüft werden. Ansonsten dürfen sie in Deutschland nicht verwendet werden.
- Der Nachweis der Verwendbarkeit erfolgt ausschließlich über das auf den Bodenabläufen aufgebrachte Ü-Zeichen. Die zugehörigen Überwachungsnachweise sind bei Bedarf zur Verfügung zu stellen.
- Die Nennweite des Ablaufstutzens gibt Auskunft über die minimale Abflussleistung, die der Ablaufkörper bei einer festgelegte Anstauhöhe in einem Prüfaufbau erreichen muss.
- Bei Bodenabläufen für Freispiegelentwässerung hängt die tatsächliche Abflussleistung daher stets vom Anstau ab, der während der jeweils unterschiedlich starken Regenereignisse eintritt.
- Wird bei Bodenabläufen für Unterdruckentwässerung eine Vollfüllung der Rohrleitungen und somit der Unterdruckbetrieb erreicht, so wird bei einer weiteren Erhöhung des Wasseraufstaus keine zusätzliche Steigerung der Ablaufleistung erreicht.
- Wird die benötigte Regenwassermenge nicht erreicht, funktioniert eine Unterdruckentwässerung wie eine Freispiegelentwässerung.