Bestimmung der Wasserdichtheit bei werkseitig angebrachter Anschlussmanschette
Gemäß DIN 18534-3 Punkt 7.6.2 wird für alle Einbauteile in den Wassereinwirkungsklassen W0-I bis W3-I eine Mindestflanschbreite von 50 mm gefordert. Dies gilt jedoch nicht für werkseitig angebrachte Anschlussmanschetten.
Die Anforderung einer Mindestflanschbreite entfällt für bereits werkseitig angebrachte Manschetten, jedoch ist die Dichtheit des gesamten Einbauteils durch den Ablaufhersteller sicher zu stellen. Dies fordert der Kommentar zur DIN 18534 in der ersten Auflage 2020.
Dieser Aufforderung haben wir uns gestellt und für unsere Duschrinnenserie ACO ShowerDrain E+ und M+ sowie für die ACO ShowerDrain Public den Nachweis der Dichtheit der Manschette bei dem Materialprüfungsamt NRW in Dortmund erbracht. In den Online zu findenden Prüfberichten sind die Nachweise mit sechs bundesweit vertretenen Abdichtstoffhersteller mit unterschiedlichen Abdichtstoffen hinterlegt.
Fazit:
Sicher im Objekt!
Kann der Ablaufhersteller die Dichtheit seiner werkseitig angebrachten Manschette nicht nachweisen, so ist die Verwendung in Bauvorhaben mit Abdichtungen nach DIN 18534 nicht zulässig.