Abdichtung von Dächern, befahrbaren Verkehrsflächen und Innenräumen
Eine ordnungsgemäße Abdichtung verhindert das Eindringen von Wasser in die Gebäudestruktur. Dies ist besonders wichtig, um Wasserschäden zu vermeiden, die zu strukturellen Problemen, Schimmelbildung und anderen Folgeschäden führen können.
Wenn Ablaufkörper nicht richtig abgedichtet sind, können Leckagen auftreten. Diese Leckagen können nicht nur Wasserschäden verursachen, sondern auch zu Energieverlusten führen, insbesondere wenn sie sich in beheizten oder gekühlten Räumen befinden.
In bestimmten Umgebungen, wie beispielsweise in Parkhäusern, können Ablaufkörper mit schädlichen Substanzen, wie Streusalzen oder Treibstoffen in Kontakt kommen. Eine gute Abdichtung schützt nicht nur vor Wasser, sondern auch vor dem Eindringen schädlicher Substanzen in die Struktur. So trägt eine ordnungsgemäße Abdichtung dazu bei, die Lebensdauer der Gebäudestruktur zu verlängern.
Es ist wichtig, sich gründlich auf die Abdichtung von Ablaufkörpern vorzubereiten, qualitativ hochwertige Materialien zu verwenden, den Anweisungen des Herstellers zu folgen und sicher zu stellen, dass die Installation von erfahrenen Fachleuten durchgeführt wird.
Die Vorgaben der DIN sichern dabei eine sichere Abdichtung Ihrer Entwässerungsgegenstände.
- Abläufe als Einbauteile müssen der DIN EN 1253 (alle Teile) entsprechen
- Die Planung der Entwässerung muss im Zusammenhang mit der Planung des Bauwerks erfolgen, gilt u.a. für die Anordnung von Entwässerungsrinnen sowie Boden- und Dachabläufen
- Das erforderliche Gefälle ist herzustellen
- Mindest-Randabstände von Einbauteilen (Maße von Außenkante Flansch):
- 30 cm zu aufgehenden Bauteilen, zu Deckenrändern und bei Einbauteilen untereinander
- 50 cm zu Bewegungsfugen
- Das Mindestmaß darf unterschritten werden, wenn es sich um ein auf die Einbausituation abgestimmtes Bauteil handelt (z. B. Los-Festflanschkonstruktion)
An Einbauteile, die die Abdichtungsschicht unterbrechen bzw. durchdringen, muss die Abdichtungsschicht sicher anschließbar sein
- Anschlüsse an Entwässerungsbauteile
- Bei zwei Entwässerungsebenen ist das Wasser von beiden Ebenen abzuführen
- Das Anstauen von Wasser vor Bodenabläufen/Entwässerungsrinnen ist zu vermeiden
- Einbauteile müssen beständig und mit den Abdichtungsstoffen verträglich sein
- Gefahr der Korrosion, z. B. infolge elektrolytischer Vorgänge ist zu beachten
- Kanten müssen frei von Graten sein
- Bei Abläufen mit Los-Festflanschen müssen die Losflansche demontierbar sein
- Bodenabläufe müssen in den Untergrund eingelassen werden
Bei der Installation/Abdichtung zu beachten:
- Niederschlagswasser darf nicht langanhaltend auf der Abdichtungsschicht stehen (außer bei intensiv begrünten Dächern mit Anstaubewässerung)
- Mindestgefälle von 2 %
- Abläufe an den tiefsten Stellen der zu entwässernden Flächen vorsehen
- Anschlusshöhe der Abdichtung im Türbereich mindestens 0,15 m über der Oberfläche des Belags
- Dachabläufe zugänglich für Instandhaltungszwecke
- Abdichtung muss Niederschlägen sowie vorübergehend stehendem Wasser z. B. Pfützen standhalten
- Abdichtungsschicht muss beständig sein, z.B. bei Lösungen aus Beton oder Mörtel, stehendem Wasser, chemischen Beanspruchungen
- Abdichtungsstoffe müssen untereinander und mit anderen Stoffen verträglich sein
- bei begrünten Dächern auf durchwurzelungssichere Abdichtungsschicht achten
- Nutzungsklasse bestimmt die zulässige Abdichtungsbauart (nach DIN 18532-2)
Einbringung der Dichtungsbahnen
An die Pressdichtungsflansche der Flachdachabläufe aus Gusseisen können sowohl Bitumen- als auch hochpolymere Dichtungsbahnen angeschlossen werden. Bei der Verwendung von hochpolymeren Dichtungsbahnen mit geringer Dicke ist jeweils eine Zwischenlage einlagig unter und über der Dichtungsbahn mit zu verpressen, so werden eventuell vorhandene Unebenheiten von Fest- und Losflansch des Ablaufs ausgeglichen.
Die Zwischenlagen können auch aus der gleichen Dichtungsbahn bauseitig hergestellt werden. Zusätzlich sind die Vorschriften des Herstellers der Dichtungsbahn zu beachten. Nach Aufsetzen des Losflanschs müssen die Muttern über Kreuz (max. 20 Nm) angezogen werden (Angaben Dichtungsbahnhersteller beachten!).
Die DIN 18534-1 gilt für die Planung, Ausführung und Instandhaltung der Abdichtung von Boden- und Wandflächen in Innenräumen mit bahnenförmigen und flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen (Anstauhöhe bis 10 cm).
Anwendungsbereiche
- Badezimmer, gewerblich genutzte Küchen, Schwimmbeckenumgänge, Duschanlagen, Produktions- und Gewerbeflächen, Bodenflächen mit Ablauf
- Vorgefertigte Nasszellen oder -elemente, sofern sie für den Einbau in einen abzudichtenden Innenraum vorgesehen sind
- Innenräume, die neu hergestellt werden und für die Abdichtung in der Bauwerkserhaltung oder Baudenkmalpflege
Hinweise zur richtigen Abdichtung
- Die zu verwendeten Abdichtsysteme benötigen entweder eine ETA auf Basis der ETAG 022 oder ein abP auf Basis der PG-AIV-F
- Für die Verarbeitung des Abdichtsystems gelten die Angaben der ETA oder dem abP
- Anschlüsse der Abdichtung an Einbauteile und Durchdringungen müssen so hergestellt werden, dass sie nicht hinter- oder unterlaufen werden können
- Vor der Verlegung der Nutzschicht ist die Abdichtungsschicht auf Beschädigungen zu kontrollieren
- Die Überlappung der Dichtmanschette auf den angrenzenden Bereich muss 50 mm betragen
- Ablaufkonstruktionen mit werkseitig punktuell angeschweißten Fliesenanschlusswinkel, bei denen die AIV-F darunter durchzuführen ist, sind als Sonderkonstruktion zu planen und auszuführen
- Los- und Festflanschkonstruktionen an werkseitig gefertigten Abläufen müssen der DIN EN 1253-1 entsprechen
- Flansche von Bodenabläufen/Rinnen sind vertieft einzubauen
- Auf die Entwässerung der Abdichtungsschicht kann verzichtet werden, wenn diese nicht wasserführend ist
- Abläufe müssen für Wartungszwecke frei zugänglich sein
- Wassereinwirkungsklassen W1-I bis W3-I sind zu beachten
- Installationsleitungen nur unterhalb bzw. hinter der Abdichtungsschicht ausführen
- Durchdringungen von Abdichtungsschichten vermeiden bzw. auf die erforderliche Anzahl beschränken
- Wasserübertritt auf nicht abgedichtete angrenzende Bauteile vermeiden
- Anstauen von Wasser vor Bodenabläufen/ Entwässerungsrinnen vermeiden
- Rinnen und Bodenabläufe lagesicher in die Unterkonstruktion/den Estrich einbauen
Aufgepasst!
- die Flanschbreite an Entwässerungsrinnen, Bodenabläufen und Einbauteilen muss mindestens 50 mm betragen (gilt nicht für werkseitig angebrachte Dichtmanschetten)
- bei W1-I bis W2-I ist geringere Flanschbreite von ≥ 30 mm bei Nachweis durch den Hersteller für Ablauf und Dichtmanschette unter Verwendung systemkonformer Dichtkleber für die Verbindung Klebeflansch zu Dichtband bzw. Dichtmanschette sowie zur AIV-F möglich
- bodengleiche Duschen dürfen nicht ohne geeignete Maßnahmen unmittelbar neben Türen oder Zugängen angeordnet werden
- bei W3-I sind Flanschbreiten ≥ 50 mm zur Abdichtung der Durchdringungen erforderlich
- zusätzliche Einwirkungen (z. B. erhöhte chemische Einwirkungen in Gewerbeküchen) können größere Flanschbreiten erfordern
- bei Schwellenabschlüssen mit geringem oder ohne Niveauunterschied ist bei W3-I immer eine Rinne anzuordnen
Darüber hinaus ist es wichtig den Bodenaufbau im Falle von drückendem Wasser zu schützen. Bei Bodenplatten ist es möglich, dass über das darunterliegende Erdreich Feuchtigkeit eindringt und als Folge Schädigungen an Dämmebenen und dem restlichen Bodenaufbau auftritt. Daher sind bei diesen Problemstellungen stets Ablaufkörper zu wählen, die das Anbinden eines Mauerkragens (z.B. Frank Mauerkragen) ermöglichen.
Kommen sehr dünne Dichtungsbahnen zum Einsatz so müssen bauseits Zwischenlagen ober- und unterhalb der Dichtbahn eingelegt werden. Dadurch kann eine dichte Verbindung zwischen Flansch und der Abdichtung hergestellt werden.
Es ist planerisch stets festzulegen, ob die Verwendung des Abdichtrings oder Sickerwasserrings zwischen den verschiedenen Komponenten einzusetzen ist. Die Ausgangsfrage dazu muss immer sein: Was passiert, wenn sich Abwasser im Ablaufkörper wegen Verstopfung stauen kann?