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ACO Haustechnik


3. Normen, Zulassungen und Genehmigungen


„Fettabscheider nach DIN EN 1825“ – was bedeutet das?

Das Auswahlkriterium für die Verwendung eines Fettabscheiders ist die Nenngröße (englisch: „Nominal Size“, daher international abgekürzt „NS“). Die Nenngröße gibt an, wieviel Abwasser maximal einem Fettabscheider pro Sekunde über den Zulauf zugeführt werden darf.

Beispielsweise bedeutet „Fettabscheider NS 4 nach DIN EN 1825“, dass dem Fettabscheider pro Sekunde nicht mehr als vier Liter Abwasser zugeführt werden darf. Die dafür zugrundeliegende Europäische Norm DIN EN 1825 ist in zwei Teile gegliedert:

Für alle Mitgliedsländer der Europäischen Union bedeutet dies:

  • Jeder Hersteller/Anbieter von Fettabscheidern nach dem Schwerkraftprinzip muss seine Produkte nach den Vorgaben der DIN EN 1825, Teil 1 produzieren.
  • Die Fettabscheider müssen die konstruktiven Vorgaben aus DIN EN 1825, Teil 1 entsprechen.
  • Die Hersteller müssen die Fettabscheider mit dem Zeichen „CE“ kennzeichnen, ein Typenschild am Fettabscheider anbringen und eine Leistungserklärung zur Verfügung stellen.
  • Werden Fettabscheider auf Kundenwunsch mit Sondermaßen gefertigt (beispielsweise bei beengten Aufstellräumen), so erlischt die Kennzeichnungspflicht im Rahmen der Bauproduktenverordnung. Die Kommunen müssen dann fallspezifisch genehmigen.

ACO Haustechnik stellt auf der Seite dop.aco.com Leistungserklärungen für alle Fettabscheider bereit, die mit dem CE Zeichen gekennzeichnet sind. Behörden dürfen nur diese Leistungserklärungen zur Genehmigung verlangen, die behördliche Aufforderung zur Vorlage weiterer Dokumente (etwa spezielle deutsche Zulassungen) ist nicht zulässig.


Wie wirken sich die konstruktiven Vorgaben aus DIN EN 1825-1 auf die Größe von Fettabscheidern aus?

Gemäß DIN EN 1825 lassen sich die Nenngrößen der Fettabscheider nach folgender Methode konstruieren:

Die Vorgehensweise verlangt Mindestvolumina für Schlammfang und Fettspeicher, jedoch gibt es kein Mindestvolumen für den Abscheideraum. Durch die Laborprüfung muss nachgewiesen werden, dass die gewünschte Nenngröße mit dem konstruktiv gestaltetem Abscheideraum entsprechend der Vorgaben aus DIN EN 1825 „funktioniert“.


Wie erfolgt die Prüfung unter Laborbedingungen zur Ermittlung der Nenngröße?

Fettabscheider werden unter Laborbedingungen mit einem Wasser-/Öl-Gemisch geprüft, die Medien sind dabei gemäß DIN EN 1825 wie folgt festgelegt:

  • Trinkwasser mit einer Temperatur zwischen 4 °C und 20 °C
  • Heizöl nach ISO 8217 mit einer Dichte von 0,85 g/cm3 bei einer Temperatur von 12 °C

Bei dem verwendeten Heizöl handelt es sich also um ein frei abscheidbares Öl. Das heißt, die Prüfung lässt keinerlei Rückschlüsse darauf zu, wie sich die Abscheidewirkung bei emulgierten Fetten und Ölen entwickeln würde.

Die Prüfanordnung nach DIN EN 1825 sieht vereinfacht wie folgt aus:

Bei der Prüfung werden vereinfacht ausgedrückt Wasserproben am Ablaufstutzen gezogen und der Restölgehalt im Abwasserstrom gemessen. Liegt der Anteil des in der Probe gemessenen Leichtöls unter 25 mg/l, so gilt die Prüfung als bestanden.


Warum weichen die Prüfwerte von Fettabscheidern in der Praxis so stark von den Ergebnissen unter Laborbedingungen ab?

In gewerblichen Küchen werden die Messungen an praktisch betriebenen Fettabscheidern nach anderen Prüfmethoden vorgenommen:

Die Prüfung nach DIN ISO 11349 wird immer dann verwendet, wenn die Menge an emulgierten Inhaltsstoffen am Ablauf des Fettabscheiders festgestellt werden soll. Zusammen mit den ebenfalls gemessenen abscheidbaren Stoffen kann dieser Wert mehrere 100 mg/l betragen.

Selbst die nur auf abscheidbare Fette und Öle abgestimmte Messung nach DIN 38409-17 wird immer wesentlich höhere Werte als die Laborprüfung aufweisen, da instabile Emulsionen den Abscheider unbehandelt passieren, aber sich im Ablaufstutzen wieder auflösen und somit als abscheidbar durch die Prüfmethode erfasst werden können. Dies hängt von vielen Faktoren ab (vorübergehend höhere Temperatur, Menge der Reinigungsmittel, zu kleine Nenngröße, siehe hierzu Kapitel 2 „Können in Fettabscheider auch emulgierte Fette und Öle zurückgehalten werden?“).

Instabile Emulsion (A) fließt unbehandelt durch den Fettabscheider, da sie eine ähnliche Dichte als Wasser aufweisen. Bevor die Emulsion den Abscheider durch den Ablaufstutzen verlässt, entmischt sie sich und wird dann in der Abwasserprobe wie „abscheidbarer Anteil“ eingestuft.


Warum werden Fettabscheider für die CE Kennzeichnung nicht grundsätzlich nur unter Praxis-Bedingungen in gewerblichen Küchen geprüft?

In gewerblichen Küchen ändert sich die Zusammensetzung, die Menge und die Temperatur des abzuleitenden Abwassers nahezu mit jedem Prozess (Betrieb der Spülmaschinen, Ausleeren von Kippbratpfannen, Zubereitung von Speisen). Zudem verarbeiten viele Küchen unterschiedliche Nahrungsmittel, verwenden verschiedene Reinigungsmittel, erzeugen Küchenabwässer mit variierenden Temperaturen und benutzen eine Vielzahl von Fetten und Ölen zum Braten. Daher ist es nicht möglich, „das“ Küchenabwasser genau zu beschreiben.

Würde man einen Fettabscheider in so einer Umgebung mit dem dort anfallenden Abwasser prüfen, so lieferte dieser Test aufgrund der oben genannten Einflüsse zu verschiedenen Zeiten sich ständig ändernde Prüfergebnisse. Das zum Zeitpunkt X angefallene Küchenabwasser mit einer bestimmten Temperatur und Zusammensetzung lässt sich nicht erneut vollkommen identisch „herstellen“.

Daher wurde in DIN EN 1825 festgelegt, dass die Prüfung zur Festlegung der Nenngröße über einem genormten Versuchsaufbau unter Beschickung mit fest definiertem Wasser-/Leichtflüssigkeitsgemisch zu erfolgen hat. Dadurch lässt sich die Prüfung unter vollständig identischen Bedingungen stets für jeden Fettabscheider verschiedener Hersteller eindeutig reproduzieren. Es spielt für den Test zudem keine Rolle, ob die verwendete Leichtflüssigkeit tierischen, pflanzlichen oder mineralischen Ursprungs ist; entscheidend für die Wirksamkeit ist nur der Umstand, dass die Leichtflüssigkeit eine geringere Dichte (in diesem Fall, wie weiter oben beschrieben, 0,85 g/cm3) als Wasser aufweist.


Zusammenfassung

  • Fettabscheider, die in Deutschland angeboten werden, müssen zwingend DIN EN 1825 entsprechen. Ansonsten dürfen sie nicht in Deutschland verwendet werden.
  • Der Nachweis der Verwendbarkeit erfolgt ausschließlich über die Leistungserklärung und die CE Kennzeichnung. Weitere Nachweise dürfen von kommunaler Seite nicht gefordert werden.
  • Die Nenngröße des Fettabscheiders gibt Auskunft über den maximal erlaubten Zufluss in Liter pro Sekunde sowie das minimale Schlammfang- und Fettspeichervolumen.
  • Die Prüfung der Nenngröße erfolgt unter Laborbedingungen mit einem festgelegtem Öl-/Wassergemisch um stets reproduzierbare Ergebnisse gewährleisten zu können.
  • Nichtabscheidbare Stoffe (Emulsionen) werden bei der Prüfung nicht berücksichtigt, da das verwendete Öl in abscheidbarer Form vorliegt.
  • Messungen der Abwasserwerte nach Fettabscheidern im realen Küchenbetrieb weisen i.d.R. höhere Werte auf als in der Laborprüfung, weil hier entweder Emulsionen mitgemessen werden oder nicht stabile Emulsionen sich im Ablaufstutzen entmischt haben.

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