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ACO Haustechnik


1. Problemstellung


Welche Art von Abwasser ist betroffen?

In gewerblichen Küchen, aber auch in ausgewählten industriellen Prozessen der Nahrungsmittelverarbeitung fallen Abwässer an, die mit pflanzlichen und tierischen Fetten und Ölen vermischt sind. Fett- und ölhaltige Abwässer (folgend nur noch „fetthaltiges Abwasser“ genannt) entstehen in der Regel während folgender Aufgaben/Tätigkeiten in gewerblichen Küchen:

Zubereitung von Speisen

Reinigung von Kücheneinrichtungen

Betrieb von Spülmaschinen


Es ist besonders wichtig festzuhalten, dass es sich bei dem betrachteten Abwasser stets um Abwasser vermischt mit Fetten und Ölen handelt. Dieses Abwasser wird über Rohrleitungssysteme abgeleitet und daher muss sichergestellt werden, dass eine entsprechende Abwasserreinigung vor dem Abschlagen in die öffentliche Kanalisation erfolgt. Anders verhält es sich natürlich mit Fetten und Ölen, die bereits in Reinform vorliegen (z.B. Fritteusenfett). Diese befinden sich nicht in einem Abwasserstrom und können somit in entsprechenden Behältern direkt an Fachbetriebe zum Entsorgen/Recycling gegeben werden. Fritteusenfett darf beispielsweise nicht ins Abwasser gelangen - es würde sofort Probleme in der Rohrleitung verursachen.

In privaten Küchen fallen bei den gleichen Prozessen nur im kleineren Maßstab die gleichen fetthaltigen Abwässer an. Bei entsprechend großer Menge kann dies selbstverständlich auch zu Problemen führen. Da die Kommunen derzeit aber noch nicht entsprechende Lösungen für Wohnhäuser fordern, wird auf dieses Thema an dieser Stelle nicht weiter eingegangen. Trotzdem sollten Wohnhausbesitzer ebenfalls darauf achten, dass sie möglichst wenig fetthaltiges Abwässer über ihr Rohrleitungssystem ableiten, da auch hier nach längeren Zeiträumen mit Problemen zu rechnen ist.


Welche Auswirkungen können auftreten, falls dieses Abwasser nicht gereinigt wird?

Fette, Öle und Schlämme im Abwasser können gravierende Auswirkungen haben:

  • Es kann Korrosion an Rohren und Kanalbauteilen auftreten
  • Es kann Sedimentation in Rohren und Kanalsystemen auftreten

Beim Zerfall von Fetten und Ölen entstehen aggressive Fettsäuren mit zersetzender Wirkung. Dadurch können nichtbeständige Materialien, wie z.B. bestimmte Gussrohre oder unbeschichtete Betonteile angegriffen werden. Die auftretenden Undichtheiten können die Funktion der Rohrleitungen beeinträchtigen und zur Gefährdung von sensiblen Bereichen (z.B. Grundwasser) führen. Die Folgekosten zur Schadensbeseitigung sind entweder von den Grundstückseigentümern oder der öffentlichen Hand zu begleichen. Darüber hinaus kann dies auch bedeuten, dass beispielsweise der Küchenbetrieb in einem Restaurant nicht mehr aufrecht erhalten werden kann, was wiederum für den Betreiber einen entsprechenden Verdienstausfall bedeutet.

Noch gravierender kann ein anderer Effekt sein: Durch das Auskühlen und aufgrund der zähflüssigen Eigenschaften beginnen sich Fette und Öle in den Rohrleitungen und den Kanalnetzen abzulagern. Dies kann zu Verstopfungen von Rohrleitungssystemen und zu Blockaden im öffentlichen Kanalnetz führen, was wiederum Betriebsausfälle zur Folge haben kann. Wiederum müssen die Betreiber von gewerblichen Küchen oder die öffentliche Hand entsprechende kostenintensiven Aufwand betreiben, um die Rohrleitung zu reinigen, bzw. die Ablagerungen zu entfernen.

Unter Umständen kann fetthaltiges Abwasser auch zu Beeinträchtigung der Funktion von öffentlichen Kläranlagen führen. Dazu gab es in der Vergangenheit jedoch von verschiedenen Betreibern widersprüchliche Aussagen, und daher wird auf dieses Thema hier nicht näher eingegangen.


Wer verlangt die Installation von Fettabscheidern?

Es existieren keine spezifischen Landes- oder Bundesgesetze, die explizit den Einbau von Fettabscheidern fordern. Kommunale Satzungen verlangen jedoch in der Regel von Betreibern gewerblicher Küchen die Reinigung von fett- und ölhaltigem Abwasser, bevor dieses der öffentlichen Kanalisation zugeführt werden darf.

Falls die örtlichen Satzungen zur Reinigung von fett- und ölhaltigem Abwasser die Verwendung von Fettabscheidern verlangen, so müssen diese Fettabscheider zwingend der harmonisierten Europäischen Norm (=hEN) DIN EN 1825 entsprechen. Es dürften in diesen Fällen keine irgendwie anders gearteten Lösungen zur Behandlung des fetthaltigen Abwassers verwendet werden.

Das Standardprogramm für Fettabscheider von ACO Haustechnik entspricht DIN EN 1825. Der Nachweis dazu wird über die CE Kennzeichnung am Produkt, das Typenschild und das Dokument Leistungserklärung erbracht. Die Leistungserklärungen stehen auf der Seite dop.aco.com zum Herunterladen bereit. Die Genehmigung der Fettabscheider nach DIN EN 1825 kann anhand der Leistungserklärung und der Größenberechnung erfolgen. Die Vorlage weiterer Dokumente darf von den zuständigen kommunalen Behörden nicht gefordert werden.

Sollte es aufgrund baulicher Anforderungen nötig sein, standardisierte Fettabscheider mit abweichenden Abmessungen (z.B. geringere Zulaufhöhe und Erhöhung der Produktbreite) zu fertigen, so erlischt im Rahmen der Bauproduktenverordnung 305/2011 die Pflicht zur Erstellung bzw. Vorlage einer Leistungserklärung.


Zusammmenfassung

  • Fetthaltiges Abwasser kann Korrosion oder Ablagerungen in privaten und öffentlichen Rohr- und Kanalnetzen verursachen.
  • Betreiber von gewerblichen Küchen und Kommunen müssen mit großen Kostenaufwand anschließend Sanierungen oder Reinigungen vornehmen.
  • Während dieser Ausfallzeiten ist auch kein Betrieb der betroffenen gastronomischen Betrieben möglich, was wiederum einen Verdienstausfall bedeutet.
  • Gewerbliche Küchen müssen daher eine entsprechende Reinigung ihrer fetthaltigen Abwässer vornehmen.
  • Es ist darauf zu achten, dass keine reinen Fette und Öle (z.B. Fett aus Fritteusen) abgeleitet werden. Diese sind unabhängig fachgerecht zu entsorgen.
  • Deutsche Kommunen verlangen derzeit (noch) nicht, die Reinigung des Küchenabwassers aus Privatküchen.
  • Die kommunalen Verwaltungen in Deutschland verlangen in der Regel die Installation von Fettabscheidern in gewerblichen Küchen.
  • Wird von den zuständigen Ämtern der Einbau eines Fettabscheiders verlangt, so muss dieser zwingend DIN EN 1825 entsprechen.
  • Zur Genehmigung des Fettabscheiders kann die Leistungserklärung für den Fettabscheider herangezogen werden. Das behördliche Verlangen der Vorlage weiterer Bestätigungen (z.B. DIBt-Zulassungen) ist nicht zulässig.

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