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ACO Haustechnik


3. Normen, Zulassungen und Genehmigungen


„Leichtflüssigkeitsabscheider nach DIN EN 858“ – was bedeutet das?

Das Auswahlkriterium für die Verwendung eines Leichtflüssigkeitsabscheiders ist die Nenngröße (englisch: „Nominal Size“, daher international abgekürzt „NS“). Die Nenngröße gibt an, wieviel Abwasser maximal einem Leichtflüssigkeitsabscheider pro Sekunde über den Zulauf zugeführt werden darf.

Beispielsweise bedeutet „Leichtflüssigkeitsabscheider NS 4 nach DIN EN 858“, dass dem Leichtflüssigkeitsabscheider pro Sekunde nicht mehr als vier Liter Abwasser zugeführt werden darf. Die dafür zugrundeliegende Europäische Norm DIN EN 858 ist in zwei Teile gegliedert:

Für alle Mitgliedsländer der Europäischen Union bedeutet dies:

  1. Jeder Hersteller/Anbieter von Leichtflüssigkeitsabscheidern nach dem Schwerkraftprinzip muss seine Produkte nach den Vorgaben der DIN EN 858, Teil 1 produzieren.
  2. Die Leichtflüssigkeitsabscheider müssen die konstruktiven Vorgaben aus DIN EN 858, Teil 1 entsprechen.
  3. Die Hersteller müssen die Leichtflüssigkeitsabscheider mit dem Zeichen „CE“ kennzeichnen, ein Typenschild am Leichtflüssigkeitsabscheider anbringen und eine Leistungserklärung zur Verfügung stellen.
  4. Werden Leichtflüssigkeitsabscheider auf Kundenwunsch mit Sondermaßen gefertigt (beispielsweise bei beengten Aufstellräumen), so erlischt die Kennzeichnungspflicht im Rahmen der Bauproduktenverordnung.

ACO Haustechnik stellt auf der Seite dop.aco.com Leistungserklärungen für alle Leichtflüssigkeitsabscheider bereit, die mit dem CE Zeichen gekennzeichnet sind. Behörden dürfen nur diese Leistungserklärungen zur Genehmigung verlangen, die behördliche Aufforderung zur Vorlage weiterer Dokumente (etwa spezielle deutsche Zulassungen) ist nicht zulässig.


Wie wirken sich die konstruktiven Vorgaben aus DIN EN 858-1 auf die Größe von Leichtflüssigkeitsabscheidern aus?

Gemäß DIN EN 858 lassen sich die Nenngrößen der Leichtflüssigkeitsabscheider nach folgender Methode konstruieren:

Die Vorgehensweise verlangt Mindestvolumina für Ölspeicher, jedoch gibt es kein Mindestvolumen für den Abscheideraum. Durch die Laborprüfung muss nachgewiesen werden, dass die gewünschte Nenngröße mit dem konstruktiv gestaltetem Abscheideraum entsprechend der Vorgaben aus DIN EN 858 „funktioniert“.


Wie erfolgt die Prüfung unter Laborbedingungen zur Ermittlung der Nenngröße?

Leichtflüssigkeitsabscheider werden unter Laborbedingungen mit einem Wasser-/Öl-Gemisch geprüft, die Medien sind dabei gemäß DIN EN 858 wie folgt festgelegt:

  • Trinkwasser mit einer Temperatur zwischen 4 °C und 20 °C
  • Heizöl nach ISO 8217 mit einer Dichte von 0,85 g/cm3 bei einer Temperatur von 12 °C

Bei dem verwendeten Heizöl handelt es sich also um ein frei abscheidbares Öl. Das heißt, die Prüfung lässt keinerlei Rückschlüsse darauf zu, wie sich die Abscheidewirkung bei emulgierten Fetten und Ölen entwickeln würde. Die Prüfanordnung nach DIN EN 858 sieht vereinfacht wie folgt aus:

Bei der Prüfung werden vereinfacht ausgedrückt Wasserproben am Ablaufstutzen gezogen und der Restölgehalt im Abwasserstrom gemessen. Liegt der Anteil des in der Probe gemessenen abscheidbaren Leichtöls unter definierten Grenzwerten, so werden je nach Ergebnis folgende Klassifizierungen vorgenommen:

Alle Leichtflüssigkeitsabscheider von ACO Haustechnik erfüllen die Anforderungen der Klasse I. Während der Entnahme des Koaleszenzeinsatzes zur Reinigung können diese Abscheider nach den Anforderungen der Klasse II betrieben werden.


Zusammenfassung

  • Leichtflüssigkeitsabscheider, die in Deutschland angeboten werden, müssen zwingend DIN EN 858 entsprechen. Ansonsten dürfen sie nicht in Deutschland verwendet werden.
  • Der Nachweis der Verwendbarkeit erfolgt ausschließlich über die Leistungserklärung und die CE Kennzeichnung. Weitere Nachweise dürfen von kommunaler Seite nicht gefordert werden.
  • Die Nenngröße des Leichtflüssigkeitsabscheiders gibt Auskunft über den maximal erlaubten Zufluss in Liter pro Sekunde sowie über das minimale Ölspeichervolumen.
  • Die Prüfung der Nenngröße erfolgt unter Laborbedingungen mit einem festgelegtem Öl-/Wassergemisch um stets reproduzierbare Ergebnisse gewährleisten zu können.
  • Nichtabscheidbare Stoffe (Emulsionen) werden bei der Prüfung nicht berücksichtigt, da das verwendete Öl in abscheidbarer Form vorliegt.

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