In Anlehnung an DIN 1986 Teil 100 sowie EN 12056 sollen Abwasserhebeanlagen monatlich einmal durch Beobachtung eines Schaltspiels auf Betriebsfähigkeit und Dichtheit geprüft werden. Die Abwasserhebeanlage muss vom Betreiber in sauberem Zustand gehalten werden. Sie muss zugänglich sein, um eine Überprüfung/ Wartung zu ermöglichen.
Die Abwasserhebeanlage sollte durch einen autorisierten Fachbetrieb gewartet werden. Die Zeitabstände bzw. Wartungsintervalle sollten laut DIN 1986 Teil 100 sowie EN 12056 nicht größer sein als:
- vierteljährlich bei Anlagen in öffentlich/ gewerblichen Betrieben
- halbjährlich bei Anlagen in Mehrfamilienhäusern
- jährlich bei Anlagen in Einfamilienhäusern