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ACO Haustechnik


7. Inbetriebnahme, Inspektion & Wartung von Abwasserhebeanlagen


Inbetriebnahme der Hebeanlagen

Die Inbetriebnahme von Hebeanlagen ist nach Beendigung aller notwendigen Installationsarbeiten durch einen Fachkundigen durchzuführen. Dieser Fachkundige muss gemäß DIN EN 12056-4 über den ausführenden Installateur zur Verfügung gestellt werden. Bei der Inbetriebnahme sind gemäß vorgenannter Norm zusammengefasst die folgenden Aufgaben auszuführen:

FokusArbeiten
Elektrische Installation
  • Elektrische Absicherung nach örtlichen bzw. IEC Vorschriften
  • Prüfung der Drehrichtung des Motors
  • Prüfung der Betriebsspannung und Frequenz
Funktion der elektrischen Komponenten
  • Prüfung der Schaltung und der Einstellung der Schalthöhen im Sammelbehälter
  • Prüfung der Störmeldeeinrichtung
  • Funktion des Motorschutzschalters sicherstellen
  • Prüfung von Kontrolllampen, Messinstrumente, Zähler
Mechanische Komponenten
  • Funktionsfähigkeit der Schieber (Betätigung, Offenstellung, Dichtheit)
  • Funktionsprüfung des Rückflussverhinderers
  • Funktionsprüfung der eventuell vorhandenen Handpumpe
  • Dichtheit der Anlage, Armaturen und Leitungen
  • Befestigung der Druckleitung prüfen
  • Ölstandsprüfung (falls Ölkammer vorhanden)


Inspektion von Hebeanlagen

DIN EN 12056-4 Ziffer 8.1 empfiehlt die monatliche Inspektion von Hebeanlagen durch die Betreiber. Dabei soll durch Beobachtung von mindestens zwei Schaltzyklen die Betriebsfähigkeit der Anlage kontrolliert und bei Bedarf unplanmäßige Wartungsarbeiten durchgeführt werden.


Wartung von Hebeanlagen

Die Wartung von Hebeanlagen muss durch einen Fachkundigen erfolgen. Die Zeitabstände zwischen den Wartungsarbeiten dürfen je nach Anwendungsfeld die folgenden Zeiträume nicht überschreiten:

GebäudetypGewerbliche BetriebeMehrfamilienhäuserEinfamilienhäuser
Wann müssen Wartungen stattfinden?vierteljährlichhalbjährlichjährlich

Die Zeiträume zwischen den Wartungen hängen nicht davon ab, ob Hebeanlagen für fäkalienfreies oder fäkalienhaltiges Abwasser verwendet werden; die Intervalle hängen nur vom Gebäudetyp ab. Es wird Anlagenbetreibern empfohlen, passende Wartungsverträge abzuschließen.

TätigkeitBeschreibung
Prüfung der Mechanik
  • Prüfung der Verbindungsstellen auf Dichtheit von Anlage und Armaturen
  • Betätigung der Schieber, Prüfung auf Funktionsfähigkeit
  • Dichtheitsprüfung der gesamten Anlagen- und Armaturentechnik

Reinigung

  • Prüfung und Reinigung des Rückflussverhinderers
  • Prüfung und Reinigung der Fördereinrichtung und des Leitungsbereichs
  • Innenreinigung des Behälters
Visuelle Kontrolle
  • Visuelle Prüfung des Sammelbehälters
  • Visuelle Kontrolle der elektrischen Komponenten

Unabhängig davon ist jede Hebeanlage mindestens alles zwei Jahre komplett mit Klarwasser zu durchspülen.


Zusammenfassung

  1. Die Inbetriebnahme der Hebeanlage ist durch einen Fachkundigen durchzuführen, der von der ausführenden Firma bereitgestellt werden muss.
  2. Bei der Inbetriebnahme sind die elektrische Installation und die Funktion/Dichtheit der elektrischen und mechanischen Komponenten zu prüfen.
  3. Die Wartungsintervalle von Hebeanlagen hängen nicht vom verwendeten Pumpentyp (Eignung für fäkalienfreies oder fäkalienhaltiges Abwasser ab); sie hängen von der Gebäudeart ab (gewerblicher Betrieb, Mehrfamilienhaus, Einfamilienhaus)
  4. Während der Wartungsarbeiten ist die Anlage zu reinigen, die Mechanik zu prüfen (inklusive elektrische Komponenten) und eine visuelle Sichtkontrolle aller Bauteile vorzunehmen.

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