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ACO Haustechnik


3. Normen, Zulassungen und Genehmigungen


„Hebeanlagen nach DIN EN 12050“ – was bedeutet das?

Werden Hebeanlagen nach DIN EN 12050 gefertigt, so müssen diese nach einheitlichen Kriterien bezüglich Brandverhalten, Dichtheit, Festigkeit und Dauerhaftigkeit hergestellt und geprüft werden.

Die Unterscheidung der Leistungsfähigkeit der Hebeanlagen wird anhand des Kriteriums Hebewirkung vorgenommen. Dabei wird über einen genormten Prüfaufbau die Leistungsfähigkeit der Pumpentechnik mit Blick auf Förderhöhe und Förderleistung vorgenommen und in einem Diagramm erfasst.

Für die Festlegung von allgemeinen Anforderungen, Bau- und Prüfgrundsätze, Angaben zu Werkstoffen und zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit werden verschiedene Normen herangezogen:

Abwasserhebeanlagen zur begrenzten Verwendung gemäß DIN EN 12050-3 kommen immer dann in Frage, wenn nicht mehr als ein Hauptentwässerungsgegenstand und eine weitere Vorrichtung an die Hebeanlagen angeschlossen werden sollen. Abwasserhebeanlagen nach DIN EN 12050-3 befinden sich nicht im Lieferprogramm von ACO Haustechnik.

Für alle Mitgliedsländer der Europäischen Union bedeutet dies:

  1. Jeder Hersteller/Anbieter von Hebeanlagen muss seine Produkte nach den Vorgaben der DIN EN 12050 produzieren und prüfen.
  2. Die Hebeanlagen müssen den konstruktiven Vorgaben aus DIN EN 12050, Teil 1-4 (abhängig vom Typ der Hebeanlage) entsprechen.
  3. Die Hersteller müssen die Hebeanlagen mit dem Zeichen „CE“ kennzeichnen, ein Typenschild an der Hebeanlage anbringen und eine Leistungserklärung zur Verfügung stellen.
  4. Werden Hebeanlagen auf Kundenwunsch mit besonderen Eigenschaften gefertigt (beispielsweise bei beengten Aufstellräumen), so erlischt die Kennzeichnungspflicht im Rahmen der Bauproduktenverordnung.

ACO Haustechnik stellt auf der Seite dop.aco.com Leistungserklärungen für alle Hebeanlagen bereit, die mit dem CE Zeichen gekennzeichnet sind. Behörden dürfen nur diese Leistungserklärungen zur Genehmigung verlangen. Die behördliche Aufforderung zur Vorlage weiterer Dokumente (etwa spezielle deutsche Zulassungen) ist nicht zulässig.


Wie erfolgt die Feststellung der Hebewirkung nach DIN EN 12050?

Je nach Norm wird eine Abwasserhebeanlage für Grau- oder Schwarzwasser mit unterschiedlichen Feststoffen geprüft. In der Prüfung soll nachgewiesen werden das die Anlage dem jeweiligen Fördermedium gerecht wird und dies zuverlässig fördern kann.

Eine Grauwasser-Hebeanlage wird mit 100 g Quarzsand beschickt, wobei diese das Wasser- Sandgemisch über 1h störungsfrei umwälzen muss. Die Wassertemperatur wird zwischen 30-35 °C eingestellt. Nach dieser Laufzeit dürfen keine sichtbaren Schäden an der Anlage vor allem jedoch der Pumpe ersichtlich sein.

Bei einer Abwasserhebeanlage für Schwarzwasser wird die Hebewirkung mithilfe eines Scheuerlappens geprüft. Dieser muss von der Anlage idealerweise gefördert werden und darf die Anlage keinesfalls blockieren. Es werden über die Prüfzeit insgesamt neun Scheuerlappen zugeführt.

Vereinfachter Prüfaufbau nach DIN EN 12050-1/-2 Ziffer 5.3.1:


Wie wird die Pumpenkennlinie ermittelt?

Um die Hydraulische Leistung eine Hebeanlage oder Pumpe festzustellen wird diese mit einem Pumpenprüfstand verbunden. Die Kennlinie ergibt sich aus Förderhöhe und Förderstrom einer Pumpe und wird in einem Koordinatensystem dargestellt. Hierbei werden diese beiden Werte in versch. Zuständen aufgenommen. Drückt die Pumpe z.B. gegen den geschlossenen Schieber ergibt sich der max. Pumpendruck woraus sich rechnerisch die max. Förderhöhe der Pumpen errechnen lässt. Über ein verbauten MID (Durchflussmessgerät) und ein Manometer (Druckmessdose) können Volumenstrom und Druck abgelesen werden.

Beispiel eines Leistungsdiagramms einer ACO Hebeanlage, deren Leistungsdaten gemäß den Prüfanforderungen aus DIN EN 12050-1/2, ermittelt wurde:


Wie wird die Geräuschentwicklung von Hebeanlagen nach DIN EN 12050 geprüft?

DIN EN 12050-1/-2 legt unter Ziffer 4.8 (Geräuschpegel) fest, wie die Geräuschentwicklung während des Betriebs von Hebeanlagen zu ermitteln ist.

Die Geräuschentwicklung ist dabei nach EN ISO 20361 festzustellen, wobei die Messung während des Betriebs mit dem besten Wirkungsgrad der Hebeanlage erfolgen muss. Der A-bewertete Emissionsschalldruckpegel ist in einem Abstand von einem Meter zur Anlage festzustellen.

Alle Hebeanlagen von ACO Haustechnik weisen einen A-bewerteten Emissionsschalldruckpegel von 70 dB oder kleiner auf; dieser Wert wird auch auf den jeweils zugehörigen Leistungserklärungen der Hebeanlagen bestätigt. Die Leistungserklärungen stehen auf der Webseite dop.aco.com zum Herunterladen bereit.

Es ist darauf zu achten, dass die tatsächliche Geräuschentwicklung einer Gesamtanlage von weiteren Faktoren abhängig ist. Darunter fallen beispielsweise die Ausgestaltung und der Werkstoff der angeschlossenen Druckleitung, sowie die Verbindung der Druckleitungselemente. Da diese baulichen Leistungen in jedem Projekt verschieden ausfallen, kann keine allgemein gültige Aussage über die Geräuschentwicklung im Praxisbetrieb formuliert werden.


Für welche Abwassertemperaturen sind die Hebeanlagen ausgelegt?

Bei der Feststellung der Leistungsdaten wird – wie zuvor beschrieben – Wasser mit einer Temperatur bis zu 35° verwendet. Das Gleiche trifft auf die Dichtheitsprüfung des Behälters zu, die in Form einer Wasserdruckprüfung vorgenommen wird.

Somit sind alle Hebeanlagen, die nach DIN EN 12050-1/2 geprüft wurden, für den Betrieb mit Abwässern bis zu einer Temperatur von 35 °C geeignet.

Im Liefersortiment von ACO Haustechnik befinden sich auch Hebeanlagen in Sonderanfertigung, die für höhere Temperaturen geeignet sind. Zur Konstruktion des zugehörigen Sammelbehälters wird hier in der Regel der Werkstoff Edelstahl verwendet.


Welche Druckanschlussdimensionen müssen Hebeanlagen aufweisen?

DIN EN 12050-1/-2 schreiben abhängig von der Art der Hebeanlage Mindestdurchmesser für die Anschlüsse an Druckleitungen vor.

Alle Hebeanlagen von ACO Haustechnik erfüllen diese Mindestanforderungen an die Druckleitungsanschlüsse.


Welche Anforderungen müssen die Rückflussverhinderer erfüllen?

DIN EN 12050-4 legt die Anforderungen an Rückflussverhinderer für Abwasserhebeanlagen fest. Die Rückflussverhinderer müssen mindestens folgende Eigenschaften aufweisen:

  • Die Rückflussverhinderer müssen mindestens einen Nenndruck von PN 4 entsprechen. (Ziffer 4.3.5)
  • Während der Dichtheitsprüfung von zehn Minuten darf bei Druckleitungen zwischen DN 32 und DN 100 nicht mehr als ein Liter Wasser aus dem Rückflussverhinderer bei einem Gegendruck von 0,2 bar (ca. 2m Wassersäule) austreten. (Ziffer 4.4)
  • Während der Dichtheitsprüfung von zehn Minuten darf bei Druckleitungen größer DN 100 nicht mehr als drei Liter Wasser aus dem Rückflussverhinderer austreten (Ziffer 4.4)

Alle Rückflussverhinderer, die von ACO Haustechnik in den Hebeanlagen eingesetzt werden, erfüllen diese Mindestvoraussetzungen.


Zusammenfassung

  • Abwasserhebeanlagen, die in Deutschland angeboten werden, müssen zwingend DIN EN 12050 entsprechen. Ansonsten dürfen sie nicht in Deutschland verwendet werden.
  • Der Nachweis der Verwendbarkeit erfolgt ausschließlich über die Leistungserklärung und die CE Kennzeichnung. Weitere Nachweise dürfen von kommunaler Seite nicht gefordert werden.
  • Die Leistungsdiagramme mit Angaben zur maximalen Förderhöhe und den Volumenströmen werden nach Messung über einen genormten Prüfaufbau erstellt.
  • Die Geräuschentwicklung der Hebeanlage wird gemäß EN ISO 20361 ermittelt. Die Messung des Lärmpegels wird in einem Abstand von einem Meter vorgenommen.
  • Die Prüfung der Leistungsparameter erfolgt über einen vereinheitlichten Prüfaufbau mit Wasser, das maximal eine Temperatur von 35 °C aufweist. Im Lieferprogramm von ACO Haustechnik befinden sich auch spezielle Lösungen, die für höhere Temperaturen verwendet werden können.
  • Die Rückflussverhinderer von Hebeanlagen müssen bei der Prüfung keine vollständige Dichtheit aufweisen. Bei Druckleitungsanschlüssen zwischen DN 32 und DN 100 darf während der entsprechenden Prüfungen bis zu ein Liter Wasser aus dem Rückflussverhinderer austreten.

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