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ACO Haustechnik


1. Problemstellung


Wann müssen Abwasserhebeanlagen installiert werden?

Hebeanlagen sind immer dann zu installieren, wenn sich Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene befinden und auf ihre Benutzung während eines Rückstaus nicht verzichtet werden kann.

In öffentlichen Gebäuden, Mehrfamilienhäusern, Gewerbeobjekten (gewerbliche Küchen mit installiertem Fettabscheider im Keller und Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnungen) kann in der Regel auf die Benutzung der Ablaufstellen im Rückstaufall nicht verzichtet werden. Es spielt in diesen Fällen dann auch keine Rolle mehr, ob ein natürliches Gefälle zum Kanal vorhanden ist.

Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebende (rote Linie)

Mit Gefälle zum Kanal

Liegt ein Gefälle zum Kanal vor und kann auf die Benutzung der Ablaufstellen nicht verzichtet werden, ist eine Hebeanlage zu installieren.

Ohne Gefälle zum Kanal

Liegt kein Gefälle zum Kanal vor, ist die Installation einer Hebeanlage zwingend notwendig.

Von Hebeanlagen abzugrenzen sind Rückstauverschlüsse für durchgehende Rohrleitungen. Diese können verwendet werden, wenn ein Gefälle zum Kanal vorhanden ist und auf die Benutzung der angeschlossenen Entwässerungsgegenstände im Rückstaufall verzichtet werden kann.

Werden Rückstauverschlüsse für durchgehende Rohrleitungen jedoch zur Absicherung von Entwässerungsgegenständen verwendet, auf deren Benutzung im Rückstaufall nicht verzichtet werden kann, so kann während eines Rückstaus anfallendes Abwasser nicht abgeleitet werden. Dies kann dann Überflutungen durch „selbst produziertes“ Abwasser zur Folge haben.

Die Rückstauebene ist die höchste Ebene, bis zu der das Abwasser in der Entwässerungsanlage ansteigen kann, das ist in der Regel bis zur Straßenoberkante. Ab dieser Höhe verteilt sich rückstauendes Abwasser auf der Oberfläche im Gelände. Die Rückstauebene ist in der Ortssatzung definiert.


Gefälle zum Kanal, aber auf Entwässerungsgegenstände kann im Rückstaufall nicht verzichtet werden: Was kann passieren, wenn keine Hebeanlage installiert wird?

Im oben gezeigtem Beispiel wurde fälschlicherweise keine Hebeanlage verbaut, da das Abwasser der im Keller installierten Entwässerungsgegenstände (A) mit Gefälle in die Kanalisation abgeleitet werden kann. Der Einbau eines Rückstauverschlusses kam ebenfalls nicht in Frage da sich im Keller eine Einliegerwohnung befindet, und somit auf die Entwässerung im Rückstaufall nicht verzichtet werden kann.

Da sich die Entwässerungsgegenstände (A) unterhalb der Rückstauebene befinden, kann dies im Rückstaufall (B) aufgrund der Einbausituation zu Überschwemmungen im Kellerbereich führen.


Wie entsteht Rückstau und wer trägt die Verantwortung für Rückstauschutz?

Die öffentliche Kanalisation ist gemäß DIN EN 12056-4 aus rein wirtschaftlichen Gründen nur für mittlere Regenereignisse und nicht für Extremereignisse wie Starkregen ausgelegt. Heftige Niederschläge überlasten die Kanalisation und das rückstauende Wasser steigt in den Kanalschächten bis zur Rückstauebene. Im gleichen Maß drückt das rückstauende Abwasser zurück in die Grundstücksentwässerungsanlage der umliegenden Häuser.

Der Bundesgerichtshof fällte im Mai 2004 ein entscheidendes Urteil: Kommunen haften nicht bei einem ganz ungewöhnlichen und seltenen Katastrophenregen. Da es eine feste „Regengrenze“ nicht gibt, sorgen viele Kommunen vor, indem sie Bauherren und Hauseigentümern in der Ortssatzung vorschreiben, dass die Verantwortung zum Schutz gegen Rückstau bei ihnen liegt. D.h. für Rückstauschäden müssen Hauseigentümer selbst zahlen. Die Kommunen können nicht haftbar gemacht werden.


Wer haftet bei Rückstau bzw. wer verlangt die Installation von Hebeanlagen?

Abgesehen vom Schaden am privaten Wohneigentum haften Hauseigentümer auch gegenüber ihren Mietern. Mittlerweile gibt es Versicherungsangebote, die sich mit der Problematik Rückstau beschäftigen. Werden jedoch die baulichen Maßnahmen nicht korrekt oder gar nicht durchgeführt, lehnen die Versicherer die Haftung bei Wasserschäden durch Rückstau weitestgehend ab.

Schließen Versicherungen Schäden durch Rückstau mit ein, so besteht Versicherungsschutz nur, wenn Sicherheitsvorkehrungen wie Rückstauverschlüsse oder Hebeanlagen für Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene vorhanden sind und diese funktionsbereit gehalten werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

  • Kommunen verlangen nicht die Installation von Hebeanlagen, da sie für Schäden nicht verantwortlich gemacht werden können
  • Bei einer abgeschlossenen Versicherung, die Rückstauschäden beinhaltet, ist in der Regel jedoch die Installation/regelmäßige Wartung einer geeigneten Rückstausicherungen zwingend vorgeschrieben, um im Schadensfall Ansprüche geltend machen zu können. Die Versicherungsverträge sind darauf zu prüfen

Zusammenfassung

  • Werden Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene installiert und kann auf ihre Benutzung bei Rückstau nicht verzichtet werden, so sind sie über eine Hebeanlage zu entwässern. Es spielt dabei keine Rolle, ob kein bzw. ein Gefälle zum Kanal vorhanden ist.
  • In öffentlichen Gebäuden, Mehrfamilienhäusern oder Häusern mit Einliegerwohnungen kann auf die Entwässerungsgegenstände im Keller in der Regel nicht verzichtet werden.
  • Rückstau entsteht vornehmlich bei Überlastung von Kanalnetzen durch Starkregenereignissen. Die Kommunen können hierfür nicht haftbar gemacht werden.
  • Hausbesitzer müssen selbständig für passenden Rückstauschutz sorgen, ansonsten besteht bei entsprechenden Versicherungsverträgen kein Versicherungsschutz.

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