In wieweit stellen Flachdachabläufe eine Gefährdung im Brandfall dar?
Flachdachabläufe sind in die Dachkonstruktion integriert und stellen somit einen Übergang zwischen dem Außen- und Innenbereich dar. Im Brandfall können giftige Dämpfe und Rauch über die Abläufe nach oben austreten. Dies kann dazu führen, dass sich in angrenzenden Gebäuden, die das Flachdach überragen, über Öffnungen wie Fenster, Türen, usw. giftige Dämpfe und Rauch ausbreiten und somit zur Gefahr werden.
Im Bereich von Flachdächern werden daher gemäß den Landesbauordnungen Brandschutz-Flachdachabläufe (auch Brandschutzabläufe genannt) eingesetzt. wenn in diesen Bereichen der Abstand zwischen Dachabläufen und einer aufgehenden Wand (mit Öffnungen oder ohne Feuerwiderstandsfähigkeit) kleiner als fünf Meter ist. Bei Brandschutzabläufen handelt es sich um keine geregelten Bauprodukte. Daher ist für die Verwendung eine Zulassung (Verwendungsnachweise) nötig.
Im Bedarfsfall kann es auch notwendig sein, Brandschutzabläufe auf Laufwegen unabhängig von der oben genannten Entfernung zu installieren. Dies wäre beispielsweise erforderlich, wenn in Einzelfällen sekundäre Fluchtwege über begehbare Flachdachbereiche ausgewiesen werden.
In diesem Fällen sind daher Flachdachabläufe mit Brandschutzvorrichtungen einzubauen. Dadurch wird die Brand- und Rauchweiterleitung auf den in Frage kommenden begehbaren Dachbereich bzw. in den angrenzenden Gebäudebereich verhindert. Besonders zu beachten ist die Feuerwiderstandsklasse der Dachdecke. Demzufolge muss der Dachablauf mindestens der gleichen oder einer höheren Feuerwiderstandsklasse entsprechen.