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ACO Haustechnik


3. Normen, Zulassungen und Genehmigungen


Gibt es für Pumpstationen europäische oder deutsche Normen bzw. können/müssen Pumpstationen mit dem CE Zeichen gekennzeichnet werden?

Für Pumpstationen bestehend aus Schachtsystemen inklusive Abdeckungen und integrierter Pumptechnik existieren keine harmonisierten Europäischen Normen für Anwendung und Produktion. Das bedeutet, dass Pumpstationen nicht unter die Europäische Bauproduktenverordnung 305/2011 fallen. Daher ist es nicht möglich, diese Produkte gemäß einer Produktnorm zu prüfen. Eine Verwendung des CE Kennzeichens und die Erstellung einer Leistungserklärung ist daher für Pumpstationen nicht möglich bzw. verboten.

Für alle Mitgliedsländer der Europäischen Union bedeutet dies:

  • Jeder Hersteller/Anbieter von Pumpstationen kann seine Produkte nach eigenem Ermessen auslegen und dementsprechend konstruieren.
  • Die Hersteller dürfen die Pumpstationen nicht mit dem Zeichen „CE“ kennzeichnen.
  • Die Hersteller dürfen für die Pumpstationen auch keine Leistungserklärung erstellen – dies ist aus formalen Gründen schon nicht möglich, weil entsprechende harmonisierte Prüfkriterien fehlen.
  • Die europäischen Mitgliedsländer dürfen die Verwendbarkeit bestimmter Herstellerprodukte nach eigenem Ermessen erlauben. Es können auch nationale Zulassungen gefordert werden.

Wie werden Pumpstationen ohne eine entsprechende Produktnorm konstruiert?

Die harmonisierten europäischen Produktnormen DIN EN 12050 können nicht vollständig auf Pumpstationen angewendet werden, da in diesen Normen beispielsweise keine Prüfmethodik zur Feststellung der Dichtheit der verwendeten Schächte im Allgemeinen zu finden sind.

Da der Verwendungszweck von Pumpstationen und Hebeanlagen identisch ist, wird von Herstellern von Pumpstationen jedoch stets versucht, eine Reihe anderer Prüfkriterien aus den genannten Normen für Hebeanlagen auf Pumpstationen zu übertragen.

Die wesentlichen Kriterien dabei sind:

  • Die Feststellung der Hebewirkung
  • Die Erstellung der Pumpenkennlinie
  • Die Festlegung der Abwassertemperaturen
  • Die Festlegung der Druckleitungsanschlüsse
  • Die Anforderungen an die zu verwendenden Rückflussverhinderer

Herstellerseitig werden die oben genannten Prüfkriterien zumeist angewendet, es existieren jedoch keine nationalen Vorgaben zur Protokollierung.


Zusammenfassung

  • Pumpstationen bestehend aus Tauchpumpen, Steuertechnik, Schachsystemen und Abdeckungen, die in Deutschland angeboten werden, werden nicht nach einer Produktnorm gefertigt werden, da es hierfür weder eine nationale oder eine europäische Regelung gibt.
  • Da keine harmonisierte Europäische Produktnorm für Pumpstationen existiert, darf keine CE-Kennzeichnung erfolgen und kann keine Leistungserklärung im Sinne der Bauproduktenverordnung 305/2011 erstellt werden.
  • Die Fertigung von Pumpstationen erfolgt ausschließlich nach Maßgaben der Hersteller. Es können hierzu auch Werksnormen herangezogen werden.
  • Einige der auch auf Pumpstationen anwendbaren Prüfkriterien (beispielsweise Feststellung der Hebewirkung), die in den Produktnormen für Hebeanlagen DIN EN 12050, Teil 1 – 3 definiert sind, werden von den Herstellern von Pumpstationen zur Produktgestaltung herangezogen.
  • Es existieren jedoch keine nationalen Vorgaben zur Erbringung von Leistungsnachweisen, es können nur Herstellerinformationen verwendet werden, die keinen Formvorschriften entsprechen müssen.

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