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ACO Haustechnik


1. Problemstellung


Wann müssen Pumpstationen installiert werden?

Es ist zunächst eine Begriffsabgrenzung vorzunehmen. Hebeanlagen und Pumpstation werden für den gleichen Anwendungszweck eingesetzt, jedoch erfolgt die Installation an unterschiedlichen Orten.

Hebeanlagen werden in der Regel im Gebäude frei aufgestellt oder in die Bodenplatte des Kellergeschosses eingebracht. ACO Haustechnik rät davon ab über Hebeanlagen, welche innerhalb von Gebäuden installiert sind, Oberflächenwasser (Regenwasser) von außerhalb zu heben. Im Falle eines Stromausfalls oder eines Defekts sind Schäden am Gebäude durch Überflutung vorprogrammiert. Allgemein gilt, dass die bei Hebeanlagen verwendeten Pumpen in der Regel zwar überflutbar sind, jedoch nicht für dauerhaften Betrieb bei Überflutung ausgelegt sind.

Pumpstationen hingegen werden i.d.R. außerhalb von Gebäuden im Erdreich verbaut. Sie verfügen über größere Auffangbehälter in Form von Schachtaufbauten und enthalten in der Regel Tauchpumpen. Tauchpumpen sind meist vollständig vom zu fördernden Abwasser umgeben. Der Zugang zum Pumpschacht erfolgt über abnehmbare Schachtabdeckungen. Die Schachtabdeckungen können je nach System für die Belastungsklassen A, B oder D nach DIN EN 124 eingesetzt werden.

Die Installation von Pumpstationen im Außenbereich erfolgt immer unter folgenden Voraussetzungen,

  • die Entwässerungsgegenstände liegen unter der Rückstauebene und auf Ihre Benutzung/Entwässerung kann im Rückstaufall nicht verzichtet werden kann.
  • eine Installation einer Hebeanlage im Gebäude ist nicht möglich bzw. nicht erlaubt.

Die Rückstauebene ist die höchste Ebene, bis zu der das Abwasser in der Entwässerungsanlage ansteigen kann. Diese Ebene ist in der Regel die Straßenoberkante und kann im Zweifelsfall bei den Behörden erfragt werden, da Sie in der Ortssatzung definiert ist. Ab dieser Höhe verteilt sich rückstauendes Abwasser auf der Oberfläche im Gelände.

In unten gezeigtem Beispiel A befinden sich einige Entwässerungsgegenstände (1- 4) oberhalb der Rückstauebene. Diese können über entsprechende Rohrleitungen mit Gefälle direkt an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden.

Beispiel A: Mehrfamilienhaus mit Entwässerungsgegenständen (5) unterhalb der Rückstauebene

Zwar könnten auch die sich im Keller befindlichen Entwässerungsgegenstände (5) mit Gefälle an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, jedoch befinden sie sich unter der Rückstauebene, und auf die Entwässerungsgegenstände kann im Rückstaufall nicht verzichtet werden. Sollten sich im Keller Sachwerte befinden (Heizungsanlagen, Büros, …) wäre der Fall gleich geartet. Daher sind diese an eine Pumpstation anzuschließen. Die Druckleitung der Pumpstation ist wiederum mit einer passenden Rückstauschleife über die Rückstauebene zu heben um einen zusätzlichen passiven Schutz nach DIN EN 12056-4 zu erreichen. Anschließend kann das Abwasser mit Gefälle der öffentlichen Kanalisation zugeführt werden.

Eine besondere Einbausituation (Beispiel B), in der sich ein Gebäude in einer Senke befindet, kann es sogar notwendig machen, die gesamte Entwässerung über geeignete Pumpstationen vorzunehmen:

Beispiel B: Gebäude in eine Senke

Im obigen Fall wurde ein Gebäude in einer Senke installiert. Alle Entwässerungsgegenstände (1 – 5) befinden sich unter der Rückstauebene.

Gemäß DIN EN 12056-4, Ziffer 5.1. ist Oberflächenwasser, welches außerhalb des Gebäudes anfällt (1 und 2), getrennt von häuslichem Abwasser und außerhalb des Gebäudes über eine passende Pumpstation (I) zu entwässern.

Befindet sich im Gebäude kein Platz, um eine Hebeanlage für das häusliche Abwasser (3 bis 5) zu entwässern, so ist für dieses Abwasser ebenfalls eine separate Pumpstation (II) außerhalb des Gebäudes vorzusehen.

Abgrenzung Pumpstationen/Hebeanlagen von Rückstauverschlüssen

Von Pumpstationen/Hebeanlagen abzugrenzen sind Rückstauverschlüsse für durchgehende Rohrleitungen. Diese können verwendet werden, wenn ein Gefälle zum Kanal vorhanden ist und auf die Benutzung der angeschlossenen Entwässerungsgegenstände im Rückstaufall verzichtet werden kann. Zudem dürfen keine nennenswerten Sachwerte im Keller verbaut sein.

Werden Rückstauverschlüsse für durchgehende Rohrleitungen jedoch zur Absicherung von Entwässerungsgegenständen verwendet, auf deren Benutzung im Rückstaufall nicht verzichtet werden kann, so kann während eines Rückstaus anfallendes Abwasser nicht abgeleitet werden. Dies kann dann Überflutungen durch „selbst produziertes“ Abwasser zur Folge haben. Siehe hierzu Kapitel „Rückstauverschlüsse“.


Was sind die Folgen von fehlender bzw. falscher Entwässerung über Pumpstationen?

Die im Beispiel B gezeigte Einbausituation macht eine Entwässerung ohne Pumpstation gänzlich unmöglich, da das Abwasser nur mit geeigneter Pumptechnik in die Kanalisation geleitet werden kann. Fehlende Pumptechnik würde im diesen Fall also zum Problem führen, dass eine Entwässerung überhaupt nicht durchgeführt werden kann.

Im Beispiel A würde es die Einbausituation jedoch erlauben auf passende Pumptechnik zu verzichten:

Im oben gezeigtem Beispiel wurden die Entwässerungsgegenstände im Keller (5) direkt an die öffentliche Kanalisation angeschlossen, da Gefälle zum Kanal vorhanden war.

Im Rückstaufall (R) kann dies dazu führen, dass aufgrund des Prinzips der kommunizierenden Röhren der gesamte Kellerbereich bis zur Höhe der Rückstauebene mit zurückdrückendem Abwasser überflutet wird, das über die sich im Keller befindlichen Entwässerungsgegenstände (Waschmaschinen, WCs, Waschbecken) austritt.


Müssen Fettabscheider zum Erdeinbau mit einer Pumpstation ausgerüstet werden?

Die Zu- und Ablaufleitungen von erdverbauten Fettabscheidern liegen immer unterhalb der Geländeoberkante auf mindestens frostfreier Tiefe und somit stets unter der Rückstauebene. Wird nach erdverbauten Fettabscheidern bei Möglichkeit direkt ein Kanalanschluss mit Gefälle realisiert, so wird der Fettabscheider im Falle eines Rückstaus von der öffentlichen Kanalisation komplett mit Schmutzwasser überflutet.

Die Funktion des Fettabscheiders ist in diesem Fall nicht mehr sichergestellt und eine Ableitung des Küchenabwassers nicht mehr möglich.

Darüber hinaus ist der Fettabscheider nun mit Inhaltsstoffen aus der Kanalisation verunreinigt, wodurch eine Entsorgung des Abscheiderinhalts gemäß dem Abwasserschlüssel für fetthaltiges Abwasser nicht mehr durchführbar ist. Es ist eine Sonderentsorgung des Inhalts vorzunehmen, der Behälter komplett zu reinigen und wieder mit Frischwasser aufzufüllen. Erst anschließend kann der Zufluss von Küchenabwässern wieder zu normalen Betriebsbedingungen erfolgen.

Daher fordern DIN EN 1825-2 und DIN 4040-100 (Ziffer 10.4) dass Abscheideranlagen (a), deren Ruhewasserspiegel unterhalb der Rückstauebene liegen, über eine nachgeschaltete Doppelpumpanlage zu entwässern sind.

Die Druckleitung der Pumpstation (b) ist mit einer Rückstauschleife (c) über die Rückstauebene, also die Geländeroberkante, zu führen.

Dadurch wird bei Rückstau verhindert, dass rückstauendes Abwasser vom Kanal über die Pumpstation zurück in den Abscheider gelangen kann.


Wie entsteht Rückstau und wer trägt die Verantwortung für Rückstauschutz?

Die öffentliche Kanalisation ist gemäß DIN EN 12056-4 aus rein wirtschaftlichen Gründen nur für mittlere Regenereignisse und nicht für Extremereignisse wie Starkregen ausgelegt. Heftige Niederschläge überlasten die Kanalisation und das rückstauende Wasser steigt in den Kanalschächten bis zur Rückstauebene. Im gleichen Maß drückt das rückstauende Abwasser zurück in die Grundstücksentwässerungsanlage der umliegenden Häuser.

Der Bundesgerichtshof fällte im Mai 2004 ein entscheidendes Urteil: Kommunen haften nicht bei einem ganz ungewöhnlichen und seltenen Katastrophenregen. Da es eine feste „Regengrenze“ nicht gibt, sorgen viele Kommunen vor, indem sie Bauherren und Hauseigentümern in der Ortssatzung vorschreiben, dass die Verantwortung zum Schutz gegen Rückstau bei ihnen liegt. D.h. für Rückstauschäden müssen Hauseigentümer selbst aufkommen. Die Kommunen können nicht haftbar gemacht werden.


Wer haftet bei Rückstau bzw. wer verlangt die Installation von Pumpstationen?

Abgesehen vom Schaden am privaten Wohneigentum haften Hauseigentümer auch gegenüber ihren Mietern. Mittlerweile gibt es Versicherungsangebote, die sich mit der Problematik Rückstau beschäftigen. Werden jedoch die baulichen Maßnahmen nicht korrekt oder gar nicht durchgeführt, lehnen die Versicherer die Haftung bei Wasserschäden durch Rückstau weitestgehend ab.

Schließen Versicherungen Schäden durch Rückstau mit ein, so besteht Versicherungsschutz nur, wenn Sicherheitsvorkehrungen wie Rückstauverschlüsse oder Hebeanlagen für Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene vorhanden sind und diese funktionsbereit gehalten werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

  • Kommunen verlangen nicht die Installation von Pumpstationen, da sie für Schäden nicht verantwortlich gemacht werden können.
  • Bei einer abgeschlossenen Versicherung, die Rückstauschäden beinhaltet, ist in der Regel jedoch die Installation/regelmäßige Wartung einer geeigneten Rückstausicherungen zwingend vorgeschrieben, um im Schadensfall Ansprüche geltend machen zu können. Die Versicherungsverträge sind darauf zu prüfen.

Zusammenfassung

  • Werden Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene installiert und kann auf ihre Benutzung bei Rückstau nicht verzichtet werden, so sind sie über eine außenliegende Pumpstation zu entwässern, wenn innerhalb des Gebäudes keine Einbaumöglichkeit für eine Hebeanlage gegeben ist. Es spielt dabei keine Rolle, ob kein bzw. ein Gefälle zum Kanal vorhanden ist.
  • Oberflächenwasser, welches unterhalb der Rückstauebene anfällt, muss zwingend über eine Pumpstation, die im Außenbereich zu installieren ist, zu entwässern.
  • Häusliches Abwasser, welches ebenfalls unterhalb der Rückstauebene anfällt, darf nicht an eine Pumpstation angeschlossen werden, welche für Oberflächenwasser genutzt wird. Die Entwässerung dieses häuslichen Abwassers muss über eine eigene außenliegende Pumpstation erfolgen, wenn die Montage einer Hebeanlage innerhalb des Gebäudes nicht möglich ist.
  • Der Ruhewasserspiegel von erdverbauten Fettabscheidern liegt in der Regel immer unterhalb der Rückstauebene. Daher sind erdverbaute Fettabscheider stets über eine passende nachgeschaltete Pumpstation zu entwässern, deren Druckleitung über die Rückstauebene geführt werden muss.
  • Rückstau entsteht vornehmlich bei Überlastung von Kanalnetzen durch Starkregenereignissen. Die Kommunen können hierfür nicht haftbar gemacht werden.
  • Hausbesitzer müssen selbständig für passenden Rückstauschutz sorgen, ansonsten besteht bei entsprechenden Versicherungsverträgen kein Versicherungsschutz.

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