Browser nicht unterstützt

Sie verwenden einen alten Browser, den wir nicht mehr unterstützen. Bitte verwenden Sie einen modernen Browser wie Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox für eine optimale Webseitenbedienung.

ACO Haustechnik


1. Problemstellung


Wie entsteht Rückstau und wer trägt die Verantwortung für Rückstauschutz?

Die öffentliche Kanalisation ist gemäß DIN EN 12056-4 aus rein wirtschaftlichen Gründen nur für mittlere Regenereignisse und nicht für Extremereignisse wie Starkregen ausgelegt. Heftige Niederschläge überlasten die Kanalisation und das rückstauende Wasser steigt in den Kanalschächten bis zur Rückstauebene. Im gleichen Maß drückt das rückstauende Abwasser zurück in die Grundstücksentwässerungsanlage der umliegenden Häuser.

Als Folge davon können Kellerräume überschwemmt werden, was wiederum zur Beschädigung von Gebäudeteilen und Hausratsgegenständen führen kann. Darüber hinaus sind nach solchen Überschwemmungen umfangreiche Reinigungs- und Säuberungsarbeiten in den betroffenen Kellerbereichen unterhalb der Rückstauebene nötig.


Wer haftet bei Rückstau bzw. wer verlangt die Installation von Rückstausicherungen?

Der Bundesgerichtshof fällte im Mai 2004 ein entscheidendes Urteil: Kommunen haften nicht bei einem ganz ungewöhnlichen und seltenen Katastrophenregen. Da es keine feste „Regengrenze“ gibt, sorgen viele Kommunen vor, indem sie Bauherren und Hauseigentümern in der Ortssatzung vorschreiben, dass die Verantwortung zum Schutz gegen Rückstau bei ihnen liegt. D.h. für Rückstauschäden müssen Hauseigentümer selbst zahlen. Die Kommunen können nicht haftbar gemacht werden.

Abgesehen vom Schaden am privaten Wohneigentum haften Hauseigentümer auch gegenüber ihren Mietern. Mittlerweile gibt es Versicherungsangebote, die sich mit der Problematik Rückstau beschäftigen. Werden jedoch die in den Versicherungsverträgen genannten baulichen Maßnahmen nicht korrekt oder gar nicht durchgeführt, lehnen die Versicherer die Haftung bei Wasserschäden durch Rückstau weitestgehend ab.

Schließen Versicherungen Schäden durch Rückstau mit ein, so besteht Versicherungsschutz nur, wenn Sicherheitsvorkehrungen wie Rückstauverschlüsse oder Hebeanlagen für Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene vorhanden sind und diese funktionsbereit gehalten werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

  • Kommunen verlangen nicht die Installation von Rückstausicherungen, da sie für Schäden nicht verantwortlich gemacht werden können.
  • Bei einer abgeschlossenen Versicherung, die Rückstauschäden beinhaltet, ist in der Regel jedoch die Installation/regelmäßige Wartung einer geeigneten Rückstausicherungen zwingend vorgeschrieben, um im Schadensfall Ansprüche geltend machen zu können. Die Versicherungsverträge sind darauf zu prüfen.

Wann dürfen Rückstauverschlüsse zum Rückstauschutz eingesetzt werden?

Wie zuvor beschrieben, ist die Rückstauebene die höchste Ebene, bis zu der das Abwasser in der Entwässerungsanlage ansteigen kann. Diese höchste Ebene ist in der Regel die Straßenoberkante. Ab dieser Höhe verteilt sich rückstauendes Abwasser auf der Oberfläche im Gelände. Die Höhe der Rückstauebene ist in der Ortssatzung definiert.

Im links gezeigtem Beispiel eines Einfamilienhauses befinden sich unterhalb der Rückstauebene einige Entwässerungsgegenstände (A), auf deren Benutzung im Rückstaufall verzichtet werden kann.

Alle Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene können zudem mit Gefälle zum Kanal entwässert werden. An einer passenden Stelle (X) wurde keine Rückstausicherung montiert.

Da sich die Entwässerungsgegenstände (A) unterhalb der Rückstauebene befinden, kann dies im Rückstaufall (B) daher aufgrund der Einbausituation zu Überschwemmungen im Kellerbereich führen.

Angenommen, bei obiger Einbausituation handelt es sich um eine Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus und deren Entwässerungsgegenstände befinden sich komplett unterhalb der Rückstauebene. Würde man nun zur Absicherung gegen Rückstau an geeigneter Stelle einen Rückstauverschluss installieren so kann folgendes Szenario auftreten.

  1. Es tritt Rückstau auf - der Rückstauverschluss (X) verschließt die Sammelleitung. Es kann kein Abwasser mehr austreten.
  2. Zur gleichen Zeit wird das Waschbecken bedient - das Wasser aus dem Waschbecken kann nun nicht mehr ablaufen, da die Sammelleitung verschlossen ist.

Trotz der Montage einer Rückstausicherung kann der Keller mit Abwasser überschwemmt werden, da gemäß dem Prinzip der kommunizierenden Röhren nun der Abwasserspiegel in allen angeschlossenen Entwässerungsgegenständen ansteigt. Das Abwasser aus dem Waschbecken kann über die tieferliegende Toilette oder den Anschluss der Waschmaschine austreten.

Mit Blick auf die vorstehenden Feststellungen sind daher folgende Kriterien beim Einbau eines Rückstauverschlusses zu erfüllen:

  • Das Abwasser muss mit natürlichem Gefälle abgeführt werden können
  • Die Räume müssen von untergeordneter Nutzung sein, d.h. keine wesentlichen Sachwerte oder die Gesundheit der Bewohner dürfen bei der Überflutung der Räume nicht beeinträchtigt werden
  • Der Benutzerkreis muss klein sein und auf die Benutzung der Ablaufstellen/Entwässerungsgegenstände muss im Rückstaufall verzichtet werden können

In Einfamilienhäusern ohne Einliegerwohnungen kann in der Regel auf die Benutzung dieser Ablaufstellen/Entwässerungsgegenstände im Rückstaufall verzichtet werden, da sich oberhalb der Rückstauebene beispielsweise Toiletten oder Duschen befinden.

Von Rückstauverschlüssen für durchgehende Rohrleitungen abzugrenzen sind Hebeanlagen. Diese müssen verwendet werden, wenn kein Gefälle zum Kanal vorhanden ist oder auf die Benutzung der angeschlossenen Entwässerungsgegenstände im Rückstaufall nicht verzichtet werden kann. Dies ist beispielsweise in Mehrfamilienhäusern, Bürogebäuden und auch Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnungen der Fall.

Werden Rückstauverschlüsse für durchgehende Rohrleitungen jedoch zur Absicherung von Entwässerungsgegenständen verwendet, auf deren Benutzung im Rückstaufall nicht verzichtet werden kann, so kann während eines Rückstaus anfallendes Abwasser nicht abgeleitet werden. Dies kann dann Überflutungen durch „selbst produziertes“ Abwasser zur Folge haben.


Zusammenfassung

  • Werden Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene installiert, existiert ausreichendes Gefälle zum Kanal und kann auf ihre Benutzung bei Rückstau verzichtet werden, so können diese über einen Rückstauverschluss gegen Rückstau gesichert werden.
  • In öffentlichen Gebäuden, Mehrfamilienhäusern oder Häusern mit Einliegerwohnungen kann auf die Entwässerungsgegenstände nicht verzichtet werden. Daher dürfen in diesen Fällen keine Rückstauverschlüsse eingesetzt werden.
  • Rückstau entsteht vornehmlich bei Überlastung von Kanalnetzen durch Starkregenereignissen. Die Kommunen können hierfür nicht haftbar gemacht werden.
  • Hausbesitzer müssen selbständig für passenden Rückstauschutz sorgen, ansonsten besteht bei entsprechenden Versicherungsverträgen kein Versicherungsschutz.

Weitere Themen zu Rückstauverschlüssen:

ACO Haustechnik Profi Chat