Der gewerbliche Verursacher von Abwasser muss durch geeignete Vorbehandlungsanlagen dafür Sorge tragen, dass Stoffe und Flüssigkeiten, die schädliche und belästigende Ausdünstungen und Gerüche verbreiten, Baustoffe und Entwässerungseinrichtungen angreifen oder den Betrieb stören, nicht in öffentliche Leitungen eindringen. Betriebe, in denen fetthaltiges Abwasser anfällt, müssen Fettabscheider nach DIN EN 1825 und DIN 4040-100 einbauen.