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ACO Haustechnik


Dürfen Lüftungsleitungen von Hebeanlagen zusammengeführt werden?

Hebeanlagen mit geschlossenen Sammelbehältern müssen mit einer Lüftungsleitung DN 50 (DN 70 für Volumenströme über 12 l/s) ausgestattet werden. Die neue Gesamtlüftungsleitung muss einen größeren Leitungsquerschnitt als die angeschlossenen Einzellüftungsstränge aufweisen. Ist diese Vorgabe erfüllt, können Lüftungsleitungen zusammengeführt werden.


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